Honorargerechtigkeit
Mit dieser Forderung haben seit 2013 die Proteste der Psychotherapeuten gegen den Verfall ihrer Honorare zugenommen. Ein 90-Sekunden-Video zeigt die Lage: Aktionstag Psychotherapie 25.09.2014
Weiteres dazu auf dieser Website unter Aktionen
Infos zu weiteren Aktionen auch auf www.aktionstag-psychotherapie.de und für bereits länger zurückliegende Petitionen und Briefe an Politiker bis zum Jahr 2014 ein Archiv (Dank an unseren Kollegen Peter Pfaffenschläger!)
Folgende Folien zeigen die Entwicklung der Honorare im Vergleich (mit freundlicher Genehmigung von Dipl.-Psych. Roland Hartmann):


Die weitere Entwicklung nach dem Honorarbeschluss vom September 2015 ist hier zu sehen:

Und wie kommt das zustande? Das erklärt auf unterhaltsame Weise das kleine Video: Honorarverteilung für Anfänger
Und warum bekommen somtatisch tätige Ärzte im Lauf der Zeit mehr Geld, Psychotherapeuten aber weniger? Noch ein Video: Honorarsteigerung für Anfänger
Aber das Bundessozialgericht hat doch entschieden, dass Honorargerechtigkeit hergestellt werden soll. Warum klappt das denn nicht? Ein weiteres Video: Bundessozialgericht für Anfänger
Und was sagen die Krankenkassen dazu? Diffarmieren die Euch etwa? Pressemeldung für Anfänger – Anlässlich des Protesttages in Berlin am 25.09.2014
Wieso wird denn höchstrichterliche Rechtsprechung nicht umgesetzt? Wir leben doch in einem Rechtsstaat und das Bundessozialgericht (BSG) hat 2004 entschieden, dass Psychotherapeuten im Vergleich zu den am geringsten verdienenden Arztgruppen nicht weniger verdienen dürfen (siehe oben).
Wir leben zwar in einem Rechtsstaat, aber wir haben für diese Dinge keine Polizei. Wo kein Kläger, da kein Richter. Die Psychotherapeuten wehren sich ja nichtmal richtig. Mit denen kann man es doch machen. Einen Widerspruch gegen den jeweiligen Honorarbescheid legen nur 50 Prozent der Therapeuten ein. Wenn dies 100 Prozent täten, hätten die Verantwortlichen wohl eher die Befürchtung, nicht damit durchzukommen, dass sie die Rechtsprechung umgehen. (Antwort von Dipl.-Psych./Dipl.-Theol. Peter Andreas Staub, 30.09.2015 in Dortmund)
Er hat einen sehr erhellenden Artikel verfasst, den wir hier mit seiner Erlaubnis zur Verfügung stellen:
Peter Andreas Staub: Honorarmisere und Arbeitszeit
Warum die Psychotherapeuten eine bessere Honorierung fordern und sie verdienen!
Die Delegiertenversammlung der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung hat im März 2013 in einer Resolution von den Verantwortlichen in Politik und Gesundheit die Anhebung des psychotherapeutischen Honorars pro Sitzung auf mindestens 120 Euro gefordert. Dies konkretisiert zum ersten Mal berufs- und gesundheitspolitisch eine ernst zu nehmende Mindesthöhe. Sie ist unbedingt erforderlich, damit die Psychotherapeuten für ihre Leistungen ein etwa gleiches Honorar wie Ärzte für ihre somatischen Behandlungen erhalten können.
ganzer Artikel: Honorarmisere_und_Arbeitszeit (download)